Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßt Beschluss des Bundesratsrechtsausschusses zur Änderung im Vereinsrecht: „Das Ehrenamt wird deutlich gestärkt!“
Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat sich heute mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen befasst. Das Gesetz beinhaltet Haftungserleichterungen für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal 500 Euro im Jahr erhalten.
Ehrenamtliche haben nach dem Gesetz nunmehr bei einer Pflichtverletzung gegenüber einem Nichtvereinsmitglied einen Anspruch darauf, dass ihr Verein für sie einsteht, wenn sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Weiter wird die Haftung des ehrenamtlichen Vorstandsmitglieds gegenüber Vereinsmitgliedern auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Mit der Änderung im Vereinsrecht wird das ehrenamtliche Engagement im Verein deutlich gefördert. Ziel des Gesetzes ist es, die Haftungsrisiken für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände auf ein für diese zumutbares Maß zu begrenzen. Durch die Verringerung des Haftungsrisikos ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstände wird die ehrenamtliche Übernahme entsprechender Funktionen gestärkt.“
„Viele Vereine klagen,“ so die Ministerin weiter, „über eine mangelnde Bereitschaft ihrer Mitglieder, Führungspositionen zu übernehmen. Dies war nachzuvollziehen, denn Vorstandsämter waren nicht mit unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. Mit der nun angestrebten Haftungsbeschränkung kann man guten Gewissens die Bürgerinnen und Bürger auffordern, wieder mehr Verantwortung in den Vereinen zu übernehmen.“
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