Aktuelle Verordnungen im Sport - Kurzübersicht und Links
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V (gültig ab 04.03.2022)
aktuelle Meldung LSB M-V (04.03.2022)
vereinsbasierter Sport bei "ROT Plus" (LSB M-V, 09.12.2021)
Sonderregelung für Jugendliche verlängert
Übersicht Landesverordnung (11.02.22)
– Aktualisierte Fassung, Stand: 04.03.2022
Das Landeskabinett hat weitere Lockerungen beschlossen, die auch den Sport in Mecklenburg-Vorpommern betreffen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der 12. Änderung der Corona-Landesverordnung M-V vom 01.03.2022, die am 04.03.2022 in Kraft getreten ist.
Hier die wichtigsten Änderungen für den vereinsbasierten Sport:
- Im Trainingsbetrieb und bei Wettkämpfen gibt es keine festen Gruppengrößen bzw. keine Grenzen bei der Personenzahl mehr. Dies gilt für alle Altersgruppen.
- Der Spiel- und Wettkampfbetrieb ist auch in der Stufe 4 (Rot) wieder mit Zuschauern möglich. Bis zu 200 Personen im Innenbereich und 600 Personen im Außenbereich sind ohne Genehmigung zulässig, mit Genehmigung darüber hinaus entsprechend den Regelungen für Großveranstaltungen (vgl. § 6 Abs. 9, Anlage 44 Corona-LVO M-V).
- In der Stufe 4 gilt im Innenbereich weiter das 2-G-Plus-Erfordernis (vgl. § 1f Abs. 3 Nr. 3 Corona-LVO M-V), im Außenbereich das 2-G-Erfordernis (vgl. § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
- In den Stufen 1 – 3 der Corona-Ampel gilt die 3-G-Regel.
- Für Begleitpersonen (z. B. Übungsleiter, Trainer) gilt wie bisher in allen Stufen die 3-G-Regel.
- Testpflichten im Sport gibt es für Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren aktuell nur in der Stufe 4 im Innenbereich. Außerhalb der Ferien wird als Nachweis ein aktueller Schülerausweis akzeptiert.
Bereits seit dem 24.02.2022 sind Anwesenheitslisten auch im Sportbetrieb nicht mehr erforderlich. Es wird aber empfohlen, den anwesenden Personen eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts anzubieten (vgl. Anlage 21 Nr. 4 Corona-LVO M-V).
Quelle: LSB MV
Auflagen sind der Verordnung und den Anlagen zu entnehmen. Bei den Empfehlungen des DTB und des DOSB sind ist die Verordnung der Landesregierung M-V zu berücksichtigen.
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
info@turnen-mv.de
Hilfestellungen zur Entwicklung eines vereinseigenen Schutz- und Hygienekonzepts
Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Rahmenempfehlungen des LSB M-V (gültig ab 10.07.2020)
Die Leitplanken des DOSB (überarbeitet) (Stand 14.05.2021)
Empfehlungen für Vereinsangebote der DTB-Sportarten während der Corona-Pandemie (Stand: 25.05.2021)
Zusammenarbeit des LTV M-V mit DTB und anderen LTVs
Handlungsempfehlungen zur Öffnung der Sporträume
Im Rahmen der Sportministerkonferenz wurde über die Rückkehr zum Vereinssport und die Öffnung der Sporträume debattiert. Der Landesturnverband M-V e.V. befürwortet die Entscheidungen der Sportministerinnen und -minister und setzt auf eine baldige Rückkehr in den Trainingsbetrieb unter Berücksichtigungen von Schutzmaßnahmen. Wie eine Wiederaufnahme unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes aussehen kann, hat der Deutsche Turner-Bund bereits gegenüber dem Deutschen Olympischen Sportbund ausführlich dargelegt (https://www.dtb.de/index.php?id=4187).
Derzeit arbeitet der LTV M-V gemeinsam mit DTB und anderen LTVs an einer Konkretisierung zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs und beteiligt sich an Arbeitsgruppen in den Bereichen Kinderturnen, Sportarten, Fitness- und Gesundheitssport, Spitzensport und Vereins-Fitnessstudios. Hier sollen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um die Diskussion des Bundes und der Länder zur Öffnung der Sporträume zu unterstützen und voranzutreiben.
Am vergangenen Wochenende wurde von der Landesregierung M-V beschlossen, dass die Sporträume zum 25.05.2020 wieder geöffnet werden können. Unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen in den Sporthallen wieder Sport getrieben werden kann, ist noch nicht bekannt (https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1624160).
Über die weiteren Entwicklungen werden wir informieren.
Corona-Sportvereinshilfe - Verlängert bis 30.06.2021
Für Sportverbände und Vereine aus Mecklenburg-Vorpommern ist die Möglichkeit geschaffen worden, für entstandene Einnahmeverluste finanzielle Unterstützung zu erhalten. Weitere Informationen sind auf den Seiten der Landessportbundes M-V zu finden.