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Kinder- und Jugendschutz im Turnverein

Quelle: https://upload.wikimedia.org

Schutz vor Gewalt im Turnsport

Dem Landesturnverband M-V e.V. ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine wichtige Angelegenheit. So wird in der alltäglichen Arbeit in den Sportvereinen das Kinder- und Jugendsportangebot verantwortungsvoll gestaltet und gleichzeitig die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt. Insbesondere im Turnen entsteht zwischen Mädchen, Jungen und Erwachsenen häufig ein sehr ausgeprägtes Vertrauensverhältnis, weshalb eine besondere Sensibilität für Gefahren geschaffen werden muss.

Insbesondere das Thema "Prävention sexualisierter Gewalt im Sport" hat für den Verband einen hohen Stellenwert. 

Doch was bedeutet sexualisierte Gewalt? 

Der Begriff "sexualisierte Gewalt" steht für unterschiedliche Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Dabei wird zwischen Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt sowie grenzverletzendem Verhalten unterschieden. Bei sexuellen Übergriffen handelt es sich allerdings um eine Mischform aus mehreren Gewaltformen.

Folglich zählen zu sexualisierter Gewalt verbale oder gestische sexualisierte Übergriffe, sexualisierte Berührungen am Körper, Entblößen, versuchte oder erfolgte Penetration und physische Verletzungen und Misshandlungen mit sexuellem Hintergrund. Grundsätzlich werden drei Formen der sexualisierten Gewalt unterschieden:

  • Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt: sexistische Witze, sexuell anzügliche Bemerkungen, Blicke oder Nachrufen, Mitteilungen mit sexuellem Inhalt oder Bildnachrichten von betroffener Person in sexueller Position
  • Sexualisierte Grenzverletzung: unangemessen nahekommen, unangemessene Berührungen allgemein oder im Training, unangemessene Massagen, betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein, oder sich auszuziehen, sich vor betroffener Person exhibitionieren
  • Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt: Küsse, sexuelle Berührungen, versuchter Sex oder Sex mit Penetration, jeweils gegen den Willen der Betroffenen

Sexualisierte Gewalt kommt mehrheitlich bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vor. Mädchen sind dabei häufiger betroffen als Jungen (Forschungsprojekt, Safe Sport). Grundsätzlich weisen wir an dieser Stelle daraufhin, dass nicht nur Jugendliche die genannten Formen der Gewalt, der Demütigung, des Mobbings erleben können, sondern auch Erwachsene zu den Opfern zählen können. Es kann auch zu grenzverletzenden Handlungen der genannten Arten zwischen Gleichaltrigen – Jugendlichen wie Erwachsenen – kommen. Es sind also nicht nur erwachsene Menschen Täter*innen. Auch Kinder und Jugendliche können Täter*innen sein. Täter*innen wie Opfer unterliegen dabei keiner Altersbegrenzung.

Verhaltenskodex im LTV M-V e.V.

Für alle im Landesturnverband M-V agierenden Personen ist zum Kinder- und Jugendschutz folgender Verhaltenskodex festgeschrieben.

Checkliste

für Vereine zum Schutz vor Gewalt für Kinder- und Jugendliche im LTV M-V

Eine Checkliste für Vereine stellt erste und einfache Kriterien und Skills zum Umgang im Kinder- und Jugendbereich für die Vereinsarbeit dar.