Turnerjugend M-V
im Landesturnverband M-V
Die Turnerjugend M-V ist die Jugendvertretung im Landesturnverband M-V e.V. mit rund 6600 Kindern- und Jugendlichen, zwischen 0 bis 18 Jahren.
Grundsätze
Die Turnerjugend M-V umfasst alle Kinder und Jugendlichen in den Mitgliedsvereinen des Landesturnverbandes M-V sowie ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Die Kinder- und Jugendarbeit in der TUJU M-V orientiert sich an folgenden Grundsätzen und verfolgt diese aktiv mit präventiven Maßnahmen:
Sie will dazu beitragen, dass sich ihre Kinder und Jugendlichen zu gesunden und lebensfrohen Menschen entwickeln. Sie fördert die selbstständig entscheidende Persönlichkeit, die sich ihrer Verantwortung gegenüber den Mitmenschen, der Gesellschaft und der Umwelt bewusst ist und danach handelt.
Die TUJU M-V fordert von ihren Mitgliedern die Anerkennung der Menschenrechte. Sie übt parteipolitische Neutralität, religiöse und weltanschauliche Toleranz. Sie bekennt sich zu den Prinzipien des Gender Mainstreamings und setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Sie wendet sich gegen jede Art des Extremismus. Sie verurteilt jede Form der Gewalt.
Was die Jugend bewegt, sich ehrenamtlich in der TUJU M-V zu engagieren
- Weil mir das Turnen am Herzen liegt und ich mich gerne bei der Entwicklung von Angeboten und Aktivitäten einbringe. Außerdem setze ich mich gerne für die Interessen unserer jungen Turnerschaft ein.
Weil ich mich auch neben meiner Tätigkeit als Übungsleiterin noch weiter im Turnsport engagieren möchte.
Weil ich Kinder für und im Sport begeistern und motivieren möchte.
Weil das Turnen mir sehr am Herzen liegt und die Kommunikation und Vernetzung innerhalb der Jugend.
Weil ich gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeite und ihnen meine Erfahrungen und mein Wissen mit auf den Weg geben möchte.
Bundesjugendschutzgesetz
Kinder- und Jugendschutz
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe dürfen keine Person beschäftigen oder vermitteln, die gemäß dem Strafgesetzbuch wegen einer Straftat verurteilt worden sind. Aus diesem Grund sollen sich die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis vorlegen lassen. Dies kann eine sinnvolle Ergänzung zum Konzept von Prävention sexualisierter Gewalt sein, sollte jedoch von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
Verhaltenskodex im LTV M-V
Der Verhaltenskodex ist die zentrale Grundlage der Tätigkeit im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er gilt für alle ehrenamtlich Tätigen und hauptberuflich Beschäftigten, denen im Landesturnverband M-V e.V. (LTV M-V) und dessen Mitgliedsvereinen Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene anvertraut sind.
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Kinderschutzbund
Alexandrinenstr. 2
19055 Schwerin
Telefon: 0385-4773046
Fax: 0385-4773045
E-Mail: kontakt@dksb-mv.de
Das kinderpolitische Programm des Kinderschutzbundes
...setzt sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreies Aufwachsen und Beteiligung ein.
...stärkt die Entfaltung der Fähigkeiten von Kindern.
...mischt sich zugunsten der Kinder ein – in der Bundes- und Landesgesetzgebung, bei Planungen und Beschlüssen in Städten und Gemeinden.
Kontaktstelle, Hilfe und Telefonsprechstunde für:
- Kinder- und Jugendliche
- Eltern und
- Fachkräfte
Eigentlich braucht jedes Kind drei Dinge", sagt der Neurobiologe Prof. Dr. Gerald Hüther: "es braucht Aufgaben, an denen es wachsen kann, es braucht Vorbilder, an denen es sich orientieren kann und es braucht Gemeinschaft, in denen es sich aufgehoben fühlt.
Kristin Meyer
Geschäftsführerin Bildung und GYMWELT
Tel.: 0381 / 400 77 55
Fax: 0381 496 81 81
E-Mail: kristin.meyer(at)turnen-mv.de