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Sprossenwand - Magazin im DTB

Verbandspolitik 

Digitalisierung Passwesen 2019

Internet, E-Mails und die gesamte digitale Kommunikation mit PC/Notebook oder Smartphone haben unsere Gesellschaft in den vergangenen Jahren wesentlich verändert. Viele Abläufe werden durch digitale Plattformen vereinfacht, man kann von überall darauf zugreifen und spart eine Menge Zeit.

Digitale Startpässe erleichtern Vereinsarbeit
Nur das Passwesen im DTB wird bisher noch „analog“ bearbeitet, mit Passantrag und Bild einsenden, bearbeiten und zurückschicken. Dies erfordert von allen – den Antragstellern und den Bearbeitern – viele zeitliche Ressourcen. Aus diesem Grund hat sich der DTB gemeinsam mit uns, den Landesturnverbänden, die „Digitalisierung des Passwesens“ als Ziel gesetzt.

In zwei Minuten zur Registrierung im TURNPORTAL:

Wesentliche Änderungen

Passwesen ab 2019

In den folgenden Punkten sehen Sie die wesentlichen Änderungen auf einen Blick.

1. Digitalisierung des Passwesens: Die komplette Abwicklung erfolgt online – einschließlich der Beantragung von Startrechten durch die Vereine für ihre Wettkämpfer/innen. Grundlage bildet eine gemeinsame bundesweite Datenbank.
 

2. Einführung einer Wettkampf-Identifikation: (ID) Diese ID ermöglicht die Teilnahme am Wettkampfsystem des Deutschen Turner-Bundes von der Bundes-, der Landesebene bis zur Turngauebene. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung von Startrechten. Sie muss einmalig beantragt werden und ist lebenslang gültig. Die einmalige Gebühr beträgt 20 Euro für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.


3. Einführung von Jahresmarken: Dies sind die jährlichen Gebühren für die Startrechte und berechtigen zur Wettkampfteilnahme im jeweiligen Wettkampfjahr. Die Jahresmarke kostet pro Verein und Wettkämpfer/in 5 Euro (bis 10 Jahre) bzw. 10 Euro (ab 11 Jahre) und ist 365 Tage gültig – unabhängig von der Anzahl der beantragten Startrechte pro Verein. D.h. ein/e Wettkämpfer/in kann in einem Verein mehrere Startrechte für unterschiedliche Sportarten ausüben, ohne dass sich die Gebühr für den Verein erhöht! Bei Ausübung   verschiedener Startrechte für unterschiedliche Vereine muss jeder Verein die für ihn eingetragenen Startrechte bezahlen. Aber auch hier gilt die Obergrenze von 10 Euro bzw. 5 Euro (bis 10 Jahre). Eine Jahresmarke ist nur für die Wettkampfjahre zu beantragen, in denen die Vereinsmitglieder aktiv an Wettkämpfen teilnehmen. Für Wettkämpfer/innen die ausschließlich Mannschaftsstartrechte benötigen, kostet die Jahresmarke unabhängig vom Alter 5 Euro.


4. Startrechte: Diese gibt es weiterhin für alle Sportarten im Deutschen Turner-Bund. Statt dem bisherigen Mannschafts-Zweitstartrecht wird es zukünftig separate und gleichrangige Startrechte geben. Beispiel Gerätturnen: Startrecht Einzel, Startrecht Mannschaft und Startrecht Liga. Bei einem Vereinswechsel mit Änderung des Startrechtes tritt weiterhin eine dreimonatige Sperre in Kraft. Eine Freigabe des bisherigen Vereins ist nicht mehr erforderlich.

5. Übergangsregelung: Ab dem 31.12.2018 verlieren alle Startpässe ihre Gültigkeit. Startpässe, die in 2018 beantragt werden, kosten 5 bzw. 10 Euro entsprechend der zukünftigen Jahresmarken und sind nur für 2018 gültig.


Informationen und Ordnungen zum Passwesen

Stand: 26.11.2019